Patientenaufklärung und Einwilligung zur Datenverarbeitung erfolgen durch das Krankenhaus oder die Klinik. Der Arzt ist durch die diesbezüglichen Maßnahmen des Krankenhauses abgesichert.
Die Information des Patienten und die Einholung seiner Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die der Arzt benötigt, erfolgt online über Medicai zum Zeitpunkt der Datenerfassung.
Falls ein Patient nicht informiert wurde und noch keine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Krankenhaus oder die Klinik erteilt hat, muss der Arzt den Patienten informieren und seine Einwilligung einholen, indem er den Patienten ein Formular ausfüllen lässt.
Die Information des Patienten und die Einholung seiner Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sind für diesen Prozess erforderlich und werden online über Medicai ermöglicht.